Ein US-Berufungsgericht hat eine mehrjährige Urheberrechtsklage gegen Top Gun: Maverick abgewiesen. Kläger*innen waren die Hinterbliebenen des Journalisten Ehud Yonay, der 1983 den Artikel Top Guns schrieb, auf dem der OriginalfilmTop Gun - Sie fürchten weder Tod noch Teufel von 1986 basierte. Sie hatten Paramount, Tom Cruise und die Produzenten beschuldigt, mit dem Sequel von 2022 ihre Rechte verletzt zu haben.
Die drei Richter*innen des Berufungsgericht des neunten Bezirks bestätigten nun das Urteil der Vorinstanz von 2024. Laut eines Richter Eric D. Miller seien „die geschützten Elemente des Artikels und des Films nicht in erheblichem Maße ähnlich“. Auch der Anspruch, Paramount habe gegen eine Vereinbarung von 1983 verstoßen, wurde abgewiesen.
Für Paramount und die Produktion bedeutet dies Rechtssicherheit: Ein mögliches Sequel, Top Gun 3, kann ohne juristische Hindernisse weiter geplant werden. Die Kläger*innen können zwar noch eine erneute Anhörung oder ein oberstes Gericht anrufen, ein Erfolg gilt aber als schwierig.
Paramount zeigte sich zufrieden: „Die Ansprüche der Kläger*innen waren völlig unbegründet“, hieß es in einer Stellungnahme. Damit ist der Weg für weitere Abenteuer der Maverick-Reihe frei. Bereits 2025 soll intern mit einem Dreh zum dritten Teil geliebäugelt worden sein. Dazu kam es jedoch nicht – offenbar auch wegen des vollen Terminkalenders von Tom Cruise, der laut Produzent Jerry Bruckheimer definitiv wieder mit dabei sein wird.
Einen offiziellen Titel und Release-Termin für Top Gun 3 gibt es bislang nicht. Ein Kinostart Mitte bis Ende 2026 gilt jedoch als äußerst unwahrscheinlich. Deutlich realistischer erscheint ein Start irgendwann im Jahr 2027 oder sogar erst 2028. Die Regie soll erneut Joseph Kosinski übernehmen. Offiziell befindet sich der dritte Teil noch in der Planungsphase bei Paramount.