Für zahlreiche deutsche Prime-Mitglieder könnte ein Urteil des Bundesgerichtshofs bares Geld bedeuten. Der BGH hat die von Amazon 2022 durchgesetzte Preiserhöhung für unwirksam erklärt. Betroffen sind Kunden, deren Mitgliedschaft bereits vor dem 15. September 2022 bestand und seitdem unverändert weiterläuft. Für sie sollen zunächst wieder die alten Preise gelten – bereits zu viel gezahlte Beiträge werden allerdings nicht automatisch erstattet.
Darum ist die Prime-Preiserhöhung unwirksam
Amazon erhöhte den Jahrespreis im September 2022 von 69 auf 89,90 Euro, während das monatliche Abo von 7,99 auf 8,99 Euro stieg. Eine ausdrückliche Zustimmung der Mitglieder holte das Unternehmen dafür nicht ein. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW beschäftigte der Fall schließlich den Bundesgerichtshof.
Der entschied nun zugunsten der Verbraucherschützer. Die verwendete Klausel sei intransparent gewesen, weil für Kunden nicht ausreichend erkennbar war, welche Rechte sie bei einer Preisänderung besitzen. Amazon kündigte daraufhin an, die Beiträge betroffener Bestandskunden vorübergehend wieder anzupassen und sie vor dem nächsten Zahlungstermin darüber zu informieren.
So können sich Amazon-Kunden zu viel gezahltes Geld zurückholen
Wer seit 2022 den höheren Prime-Preis bezahlt hat, erhält die Differenz nicht automatisch zurück. Betroffene können ihre Ansprüche individuell gegenüber Amazon geltend machen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW können dabei grundsätzlich Zahlungen der vergangenen drei Jahre relevant sein, wobei mögliche Verjährungsfristen berücksichtigt werden müssen.
Parallel läuft eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht Hamm, mit der Rückzahlungen seit der Erhöhung von 2022 erreicht werden sollen. Rund 145.000 Menschen haben sich bereits in das entsprechende Klageregister eingetragen. Wie hoch eine mögliche Erstattung ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt wurde und ob die Mitgliedschaft monatlich oder jährlich abgerechnet wird. Das Urteil ist dabei auch über Amazon Prime hinaus interessant: Verbraucherschützer führen ähnliche Auseinandersetzungen über Preisanpassungen bei anderen Abodiensten.