Es gab mal eine Zeit, in der eine gewisse Bundesprüfstelle für jugendgefährdene Medien eine wahre Hetzjagd auf Filme mit expliziter Gewaltdarstellung veranstaltete, mit der Folge, dass viele Filme umgehend auf dem Index landeteten und bei uns, wenn überhaupt, nur geschnitten zu sehen waren.
Im Falle von Tanz der Teufel von Regisseur Sam Raimi erfolgte die Indizierung postwendend mit dem VHS-Release, obwohl er noch kurz zuvor ungeschnitten in den Kinos zu sehen war. Nach heftigen gesellschaftlichen Diskussionen über Gewalt im Film und einer Verschärfung des Jugendschutzgesetzes beschlagnahmte das Amsgericht München den Film Anfang 1985. Seitdem herrscht in Deutschland ein Verbreitungsverbot.
Medienberichten zufolge hat Rechteinhaber Sony nun eine Streichung der Beschlagnahme beim Amtsgericht Tiergarten Berlin erwirkt, was einen ersten Schritt Richtung offiziellen Release bedeutet. Der Film bleibt in Deutschland zwar weiterhin indiziert, darf aber von volljährigen Personen nun erworben werden. Sony will aber noch weitergehen und eine vollständigen Listenstreichung vom Index anstreben, um den Film „in Deutschland vollständig zu rehabilitieren und so im Idealfall eine rechtskonforme Veröffentlichung der ungekürzten Fassung mit FSK-Altersfreigabe zu erreichen."
Tanz der Teufel ist nicht der einzige Klassiker aus dem Horror-Genre, der gegenwärtig noch ein Dasein auf dem Index fristet. Filme wie From Dusk Till Dawn oder Freitag der 13. bleiben weiterhin nur unter der Theke erhältlich und warten noch auf ihre Erweckung. Doch der Trend geht in Richtung Freigabe, das zeigen diverse Entscheidungen der vergangenen Jahre. So wurden Filme wie The Texas Chainsaw Massacre und Hellraiser gestrichen, teils auf Anstreben der Rechteinhaber, teils automatisch, da die Rechtssprechung eine Neuprüfung nach 25 Jahren vorsieht. Bis ihr die tanzenden Teufel aber in jeder Erwachsenenabteilung kaufen könnt, dürfte noch einige Zeit vergehen, denn alte Mühlen mahlen bekanntlich langsam.
Wie findet ihr die Entscheidung, Tanz der Teufel nach über 30 Jahren von seiner Beschlagnahmung zu befreien? Ist die Beschlagnahmung von Filmen vielleicht längst ein veraltetes Mittel, besonders im Hinblick auf die Verbreitung des Internets?