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Nach der Kettensäge jetzt der Rasenmäher: „Braindead“ ist nicht mehr 'verboten'!

Stu

Von Stu

Quelle: Turbine
Bildnachweis: © EME Digital Home | Szene aus "Braindead"

Es ist ein Kultfilm und im Sub-Genre des Splatterkinos ohne Zweifel auch einer der ganz großen Klassiker. Gemeint ist „Braindead“, die Horrorkomödie von „Der Herr der Ringe“-Regisseur Peter Jackson, aus dem Jahre 1992. Die neuseeländische Produktion galt seit ihrer Uraufführung als Paradebeispiel wie man saftiges Gemetzel mit viel Humor und einem sympathischen Helden kreuzt. Leider sah das die BPjM anders und indizierte „Braindead“ nicht nur, sondern beschlagnahmte den Film sogar, der in den USA unter dem Titel „Dead Alive“ bekannt ist.

Der Grund für die Beschlagnahmung war natürlich die Gewalt, denn die ist wirklich enorm. Bis heute gilt „Braindead“ als einer der blutigsten Filme aller Zeiten. Viele andere Werke haben versucht ein ähnliches Level zu erreichen, aber egal ob „Evil Dead“ oder „From Dusk Till Dawn“, Jacksons dritter Spielfilm konnte bislang niemand vom Thron stürzen. Wie auch, wenn im großen Finale Held Lionel eine ganze Armada von Untoten mit einem Rasenmäher niedermetzelt, während seine Geliebte in der Küche Zombie-Einzelteile mit einem Haushaltsmixer zerkleinert.

Das Gemetzel – was sich nicht nur auf den letzten Akt des Films bezieht – war den Jugendschützern damals einfach zu viel. Selbst der mehr als deutliche humoristische Ton des Werkes konnte an der Entscheidung nicht ändern. Doch liebe Fans des blutigen Schabernacks, ist es endlich soweit: „Braindead“ ist dem Beschlagnahmungsgefängnis endlich entkommen!

Zu verdanken haben wir das den ehrbaren Streitern für das freie, unzensierte Genre-Kino: Turbine Medien. Das Unternehmen machte sich in letzter Zeit vor allem bei Horror-Fans einen Namen, denn ihnen war es zu verdanken dass der Ursprung des Terrorkinos, Tobe Hoopers Meisterwerk „Texas Chainsaw Massacre“, vom Index verschwand und mittlerweile uncut auch hierzulande auf DVD und Blu-ray erhältlich ist. Das Gleiche schafften sie erst vor kurzem auch mit dem Sequel, sowie mit dem Exploitator „Hexen bis aufs Blut gequält“. Mit der Listenstreichung von „Braindead“ macht Turbine nun also das Quartett des Genre-Glücks komplett. Jetzt heißt es hoffen auf eine Begnadigung von "Tanz der Teufel". Turbine, übernehme Sie.

Aktuell ist leider noch nicht klar, wann „Braindead“ hierzulande fürs Heimkino erscheint. Vermutlich dürfen wir uns aber auf einen DVD- und einen Blu-ray-Release freuen. Bislang konnte Turbine auch immer tolles Bonusmaterial auffahren, es wird also spannend, was sie bei Jacksons ulkigem Blutfest auffahren werden. Vielleicht lässt sich der Regisseur ja selbst zu einem Interview oder sogar einem Regiekommentar hinreißen. Die Fans würden sich freuen und ihm vielleicht auch seine „Hobbit“-Trilogie verzeihen. Aber nichts Genaues weiß man nicht.

Was man hingegen weiß ist, dass „Braindead“ nach einer Neuprüfung den roten FSK-Flatschen bekommen hat, d.h. er ist offiziell ab 18 Jahren freigegeben. Das wurde auch Zeit, immerhin gab es in den letzten Jahren immer wieder Filme, die vielleicht nicht so blutig waren wie „Braindead“, die ihre Gewalt dafür aber todernst nahmen und dennoch ungekürzt eine 16er-Freigabe erhielten.

Am Schluss noch eine Idee für die Extras von „Braindead“: Auf der Blu-ray von „Scarface“ (ebenfalls ein Film der früher „verboten“ war) gibt es ein tolles Features: Während des Films werden sämtliche Schimpfwörter und Gewaltakte gezählt, die auf der Mattscheibe zu sehen sind. Bei „Braindead“ würde es sich vielleicht lohnen so etwas ähnliche zu machen: Kunstblutverbrauch in Litern. Wie gesagt, nur so eine Idee.

Freut ihr euch darüber und welchen Film würdet ihr gerne vom Index "befreien"?

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