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Der pöse Film opsiegt: "Das Leben des Brian" darf an Karfreitag in NRW aufgeführt werden

Stu

Von Stu

Quelle: Ruhrbarone
Bildnachweis: © Universal | Szene aus "Das Leben des Brian"

Es gibt viele Filme, die wurden von der FSK als „Nicht Feiertagsfrei“ eingestuft. Das bedeutet, dass diese Werke an Feiertagen nicht im Kino aufgeführt werden dürfen. Wer glaubt diese Regelung sei so antiquiert, dass sie nicht mehr zur Anwendung kommt, der irrt sich. Erst im Herbst 2016 musste eine Gruppe politischer Aktivisten ein Bußgeld in Höhe von 328,50€  zahlen, weil sie den Klassiker Das  Leben des Brian aufführten.

Nun gab es aber einen Durchbruch. Voran gegangen war ein Rechtsstreit. Eine Initiative namens Religionsfrei im Revier führt den Klassiker von Monty Python seit sechs Jahren immer an Karfreitag auf, um somit gegen die Bestimmungen des Feiertagsgesetzes zu demonstrieren. Die Stadt Bochum ahndete dies 2014 mit einem Bußgeld, was zu einem Prozess führte. Dieser ging durch alle juristische Instanzen. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist das Feiertagsgesetz in Nordrhein-Westfalen damit quasi vom Tisch.

Was sagt ihr dazu?

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