Habt ihr euch die Nutzungsbedingungen von Netflix durchgelesen? Vermutlich nicht und selbst wenn, ist euch wahrscheinlich entgangen, dass der Streamingdienst dort erklärt, dass sie ohne Nennung von Gründen die Preise erhöhen können. Das Berliner Kammergericht nahm sich dieser Klausel nun an und entschied, dass diese "einen unangemessenen Erhöhungsspielraum" eröffne.
Für dieses Verfahren war der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) verantwortlich, der sich die Nutzungsbedingungen von Netflix wohl etwas genauer angesehen haben. Neben dieser Klausel ging es aber auch um den Bestell-Button von Netflix. An diesem kritisierte der Bundesverband, dass weitere Grafiken wie Werbung irreführend sein können und etwaig dafür sorgen könnten, dass mögliche Neu-Kunden davon ausgehen, dass das Angebot gratis ist. Dazu ein Statement von Heiko Dünkel, Leiter des Teams Rechtsdurchsetzung beim vzbv:
"Ein Bestellbutton muss so gestaltet sein, dass Verbraucher eindeutig erkennen, dass sie mit einem Klick eine Zahlungsverpflichtung eingehen. Zusätzliche Werbebotschaften haben darauf nichts zu suchen"
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Es wird davon ausgegangen, dass der Streamingdienst gegen das Urteil vorgehen wird.