Rund um die ikonische Ghostface-Maske aus der Horrorreihe Scream ist es in den vergangenen Monaten zu einem juristischen Konflikt gekommen (wir berichteten). Im Mittelpunkt stand die Frage, wer das berühmte Design tatsächlich entwickelt hat. Nun wurde der Rechtsstreit offenbar beendet: Laut Reuters haben sich die beteiligten Parteien außergerichtlich geeinigt.
Wer hat die Ghostface-Maske wirklich entworfen?
Ausgelöst wurde der Konflikt durch die US-Effektfirma Alterian Ghost Factory aus Los Angeles. Das Unternehmen erklärte Anfang des Jahres, man habe das ursprüngliche Design der später weltbekannten Ghostface-Maske geschaffen. Die Rechte an der Maske liegen allerdings bei Fun World, das sie wiederum für die Scream-Filme an Paramount Pictures und Spyglass Media lizenziert.
Kurz vor dem geplanten Kinostart von Scream 7 drohte Alterian mit einer Urheberrechtsklage. Daraufhin gingen Paramount und Spyglass selbst juristisch gegen das Studio vor. Die beiden Unternehmen argumentierten, Alterian wolle mit den Vorwürfen lediglich Druck ausüben. Wenig später reichte Alterian jedoch eine Gegenklage ein – diesmal gegen Paramount, Spyglass und Fun World.
Die Effektfirma behauptete dabei, dass ihre ursprünglichen Entwürfe ohne Genehmigung übernommen worden seien. Besonders in Horrorfilm-Kreisen sorgte der Fall für Aufmerksamkeit, da die Ghostface-Maske seit den 1990er-Jahren zu den bekanntesten Symbolen des Genres gehört und eng mit der Scream-Reihe verbunden ist.
Wie Reuters nun berichtet, haben sich die Parteien auf eine Lösung verständigt. Laut Gerichtsunterlagen aus Kalifornien sollen die gegenseitigen Klagen eingestellt werden. Details zur Vereinbarung wurden bislang nicht veröffentlicht. Damit dürfte der Streit um die Rechte an der berühmten Horror-Maske vorerst beendet sein.
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