Pech gehabt. Der Kölner Privatsender RTL erlitt nun vor Landgericht Nürnberg-Fürth einen herben Rückschlag. Das Unternehmen wurde nun untersagt, ihre geplanten TV-Remakes der legendären „Winnteou“-Filme, so zu nennen wie die Originalfilme. Der Bamberger Karl-May-Verlag verklagte die Produktionsfirma der TV-Remakes, weil die Scripts der Filme teilweise drastisch von der literarischen Vorlage abweicht.